Allgemeine Geschäftsbedingungen EschCheck

Prüf- und Serviceleistungen
Eschtec AG · Mobiler Prüf- und Servicedienst «EschCheck» · Stand: 13. Juli 2026

1  Geltungsbereich

1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für sämtliche Prüf-, Kontroll-, Service- und Reparaturleistungen, welche die Eschtec AG (nachfolgend «Eschtec») unter der Bezeichnung «EschCheck» erbringt, insbesondere für mobile Prüfungen von Wechselbrücken bzw. Wechselbehältern, Anhängern und Zubehör beim Kunden vor Ort sowie für Prüf-Abos und Einzelaufträge.
1.2
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn Eschtec ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
1.3
Individuelle schriftliche Vereinbarungen zwischen Eschtec und dem Kunden gehen diesen AGB vor.

2  Vertragsschluss

2.1
Angebote von Eschtec sind provisorisch und unverbindlich, bis sie durch Eschtec bestätigt werden. Massgeblich ist die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung von Eschtec.
2.2
Der Kunde kann Angebote elektronisch bestätigen, namentlich durch Anklicken der entsprechenden Schaltfläche im Online-Portal. Mit der elektronischen Bestätigung anerkennt der Kunde diese AGB; die Zustimmung wird über eine Checkbox eingeholt und elektronisch protokolliert.
2.3
Der Vertrag kommt mit der Bestätigung des Auftrags durch Eschtec zustande, spätestens jedoch mit Beginn der Leistungserbringung.

3  Leistungsumfang und Grenzen

3.1
Eschtec führt periodische Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln durch, insbesondere von Wechselbrücken bzw. Wechselbehältern nach DIN EN 283/284 sowie von Anhängern und Zubehör, jeweils gemäss der aktuell gültigen Serviceliste. Die Prüfungen orientieren sich an den einschlägigen gesetzlichen Grundlagen zur Prüfpflicht von Arbeitsmitteln, in der Schweiz insbesondere an der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV), in Deutschland an der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den DGUV-Vorschriften (Prüfintervall in der Regel 12 Monate).
3.2
Die Prüfung ist eine Momentaufnahme des Zustands des Objekts im Prüfzeitpunkt. Sie stellt keine Garantie und keine Zusicherung der Mängelfreiheit oder der künftigen Betriebssicherheit des geprüften Objekts dar.
3.3
Reparaturen, die vor Ort nicht durchgeführt werden können, werden dem Kunden mit separatem Angebot offeriert (z. B. zur Ausführung in einer Werkstatt). Ein Anspruch des Kunden auf Ausführung vor Ort besteht nicht.
3.4
Die gesetzlichen Pflichten des Halters bzw. Betreibers der Objekte — namentlich Instandhaltungs-, Prüf- und Verkehrssicherungspflichten — verbleiben vollumfänglich beim Kunden. Eschtec übernimmt keine gesetzlichen Abnahme- oder Betreiberpflichten.

4  Preise und Rabatte

4.1
Es gelten die Preise gemäss der jeweils gültigen Preisliste von Eschtec. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und exklusive Mehrwertsteuer.
4.2
Kontrollpauschalen je Objekttyp decken ausschliesslich die in der Serviceliste aufgeführten Prüf- und Kontrollpositionen ab.
4.3
Reparaturen und Zusatzaufwand werden stets nach Aufwand in Regie zum Ansatz von CHF 148.24 pro Stunde verrechnet; abgerechnet wird pro angefangene Viertelstunde. Ersatzteile werden nach effektivem Aufwand verrechnet.
4.4
Anfahrten werden mit Anfahrtspauschalen nach Zeitstufen gemäss Preisliste zuzüglich einer Kilometerentschädigung von CHF 1.55 pro gefahrenen Kilometer verrechnet.
4.5
Servicepauschalen sowie Verbrauchs- und Schweissmaterial werden nach effektivem Anfall verrechnet.
4.6
Für Notfalleinsätze mit Ausrückung innert 48 Stunden (Montag bis Freitag) wird zusätzlich eine Ausrückpauschale von CHF 210 verrechnet.
4.7
Pro Einsatz wird auf Objekten derselben Untergruppe folgender Mengenrabatt gewährt: 3–4 Objekte 3.2 %, 5–9 Objekte 5.13 %, ab 10 Objekten 7.23 %.

5  Freigabelimit und Zusatzarbeiten

5.1
Reparaturen bis zu einem Betrag von CHF 300 pro Objekt führt der Techniker von Eschtec ohne Rückfrage beim Kunden aus (Freigabelimit). Das Freigabelimit gilt mit Vertragsschluss als vereinbart und kann auf Wunsch des Kunden schriftlich oder elektronisch angepasst werden.
5.2
Reparaturen und Zusatzarbeiten, welche das Freigabelimit übersteigen, führt Eschtec nur nach vorgängiger Freigabe durch den Kunden aus. Die Freigabe kann elektronisch oder telefonisch erfolgen und wird von Eschtec dokumentiert.
5.3
Sicherheitsrelevante Mängel, die nicht behoben werden, werden im Prüfrapport festgehalten (vgl. Ziffer 10.4).

6  Termine, Zugang und Leerfahrten

6.1
Einsatztermine werden zwischen den Parteien vereinbart und durch Eschtec bestätigt.
6.2
Der Kunde stellt sicher, dass die zu prüfenden Objekte zum bestätigten Termin am vereinbarten Ort zugänglich und prüfbereit sind.
6.3
Ist bei einem bestätigten Termin das Objekt nicht zugänglich oder nicht anzutreffen, gilt der Einsatz als Leerfahrt. In diesem Fall werden die Anfahrtspauschale sowie die gefahrenen Kilometer gemäss Ziffer 4.4 verrechnet.
6.4
Terminverschiebungen und -absagen sind Eschtec frühestmöglich mitzuteilen.

7  Mitwirkungspflichten des Kunden

7.1
Der Kunde gewährleistet den Zugang zum Einsatzort (Gelände, Zufahrten, allfällige Zutrittsberechtigungen) und sorgt für sichere Arbeitsbedingungen vor Ort.
7.2
Die Objekte sind so bereitzustellen, dass sie gefahrlos geprüft werden können; soweit für die Prüfung erforderlich, sind sie entladen bzw. geleert bereitzustellen.
7.3
Der Kunde bezeichnet eine Ansprechperson, die während des Einsatzes vor Ort oder telefonisch erreichbar ist und Entscheidungen im Rahmen des Auftrags treffen kann.
7.4
Der Kunde stellt korrekte und vollständige Angaben zu den Objekten bereit (insbesondere Anzahl, Typ und Standort). Mehraufwand infolge verletzter Mitwirkungspflichten wird nach Aufwand gemäss Ziffer 4.3 verrechnet.

8  Abnahme und Prüfnachweis

8.1
Eschtec dokumentiert die Prüfungen und ausgeführten Arbeiten mit digitalen Prüfnachweisen (Rapporte inklusive Fotos) über die Plattform Flemolog. Die Zustellung an den Kunden erfolgt elektronisch.
8.2
Der Prüfnachweis gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht innert 10 Tagen nach Zustellung schriftlich oder elektronisch begründete Einwände erhebt.
8.3
Digital erstellte Nachweise und elektronisch erfasste Bestätigungen sind Papierdokumenten und handschriftlichen Unterschriften gleichgestellt, soweit gesetzlich zulässig.

9  Zahlungsbedingungen

9.1
Die Rechnungsstellung erfolgt nach dem Einsatz. Rechnungen sind innert 10 Tagen netto zahlbar.
9.2
Nach unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Es wird ein Verzugszins von 5 % pro Jahr geschuldet; Mahn- und Inkassokosten gehen zulasten des Kunden.
9.3
Die Verrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese von Eschtec anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

10  Gewährleistung und Haftung

10.1
Eschtec erbringt die Leistungen sorgfältig und fachgerecht. Mängel der Leistung sind unverzüglich, spätestens innert 10 Tagen nach Zustellung des Prüfnachweises, schriftlich oder elektronisch zu rügen. Bei berechtigten Mängelrügen hat Eschtec zunächst das Recht zur Nachbesserung.
10.2
Die Haftung von Eschtec ist — soweit gesetzlich zulässig — auf Schäden beschränkt, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.
10.3
Soweit gesetzlich zulässig, ist jede Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen, insbesondere für Betriebsausfall, Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn sowie Ansprüche Dritter.
10.4
Stellt Eschtec sicherheitsrelevante Mängel fest, weist Eschtec den Kunden darauf hin. Diese Hinweispflicht gilt als erfüllt, wenn der Mangel im Prüfrapport dokumentiert und der Rapport dem Kunden elektronisch zugestellt wird. Der Entscheid über den Weiterbetrieb des Objekts und die Behebung der Mängel liegt in der Verantwortung des Kunden.
10.5
Vorbehalten bleibt die zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere für Personenschäden und nach dem Produktehaftpflichtgesetz.

11  Prüf-Abo

11.1
Das Prüf-Abo umfasst pro Objekt und Vertragsperiode zwei Kontrollen gemäss Serviceliste. Umfang, Laufzeit und Preise ergeben sich aus der Abo-Vereinbarung und der jeweils gültigen Preisliste.
11.2
Reparaturen, Ersatzteile, Anfahrten, Material und weitere Zusatzleistungen sind im Prüf-Abo nicht enthalten und werden gemäss Ziffer 4 verrechnet.
11.3
Das Prüf-Abo verlängert sich nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit automatisch um jeweils die gleiche Dauer, sofern es nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen auf das Ende der laufenden Vertragsperiode schriftlich oder elektronisch gekündigt wird.
11.4
Preisanpassungen für die folgende Vertragsperiode werden dem Kunden vor der Verlängerung angekündigt. Der Kunde kann in diesem Fall auf das Ende der laufenden Vertragsperiode kündigen.

12  Datenschutz

12.1
Eschtec bearbeitet Personendaten in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG).
12.2
Die Abwicklung der Aufträge erfolgt digital über die Plattform Flemolog. Dabei werden Auftrags-, Objekt- und Prüfdaten einschliesslich Fotos der geprüften Objekte erfasst und gespeichert.
12.3
Fotos dienen der Dokumentation des Objektzustands; Aufnahmen von Personen werden nach Möglichkeit vermieden.
12.4
Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur an beigezogene Auftragsbearbeiter im Rahmen der Leistungserbringung oder soweit eine gesetzliche Pflicht besteht.

13  Schlussbestimmungen

13.1
Eschtec kann diese AGB jederzeit ändern. Für den einzelnen Auftrag gilt die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Bei Dauerschuldverhältnissen (insbesondere Prüf-Abos) werden Änderungen dem Kunden vorgängig angekündigt; widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die geänderten AGB als angenommen. Im Falle eines Widerspruchs steht beiden Parteien ein Kündigungsrecht auf das Ende der laufenden Vertragsperiode zu.
13.2
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
13.3
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
13.4
Gerichtsstand ist der Sitz der Eschtec AG. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
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