Eschtec AG · Mobiler Prüf- und Servicedienst «EschCheck» · Stand: 13. Juli 2026
3 Leistungsumfang und Grenzen
3.1
Eschtec führt periodische Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln durch, insbesondere von Wechselbrücken bzw. Wechselbehältern nach DIN EN 283/284 sowie von Anhängern und Zubehör, jeweils gemäss der aktuell gültigen Serviceliste. Die Prüfungen orientieren sich an den einschlägigen gesetzlichen Grundlagen zur Prüfpflicht von Arbeitsmitteln, in der Schweiz insbesondere an der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV), in Deutschland an der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den DGUV-Vorschriften (Prüfintervall in der Regel 12 Monate).
3.2
Die Prüfung ist eine Momentaufnahme des Zustands des Objekts im Prüfzeitpunkt. Sie stellt keine Garantie und keine Zusicherung der Mängelfreiheit oder der künftigen Betriebssicherheit des geprüften Objekts dar.
3.3
Reparaturen, die vor Ort nicht durchgeführt werden können, werden dem Kunden mit separatem Angebot offeriert (z. B. zur Ausführung in einer Werkstatt). Ein Anspruch des Kunden auf Ausführung vor Ort besteht nicht.
3.4
Die gesetzlichen Pflichten des Halters bzw. Betreibers der Objekte — namentlich Instandhaltungs-, Prüf- und Verkehrssicherungspflichten — verbleiben vollumfänglich beim Kunden. Eschtec übernimmt keine gesetzlichen Abnahme- oder Betreiberpflichten.
4 Preise und Rabatte
4.1
Es gelten die Preise gemäss der jeweils gültigen Preisliste von Eschtec. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und exklusive Mehrwertsteuer.
4.2
Kontrollpauschalen je Objekttyp decken ausschliesslich die in der Serviceliste aufgeführten Prüf- und Kontrollpositionen ab.
4.3
Reparaturen und Zusatzaufwand werden stets nach Aufwand in Regie zum Ansatz von CHF 148.24 pro Stunde verrechnet; abgerechnet wird pro angefangene Viertelstunde. Ersatzteile werden nach effektivem Aufwand verrechnet.
4.4
Anfahrten werden mit Anfahrtspauschalen nach Zeitstufen gemäss Preisliste zuzüglich einer Kilometerentschädigung von CHF 1.55 pro gefahrenen Kilometer verrechnet.
4.5
Servicepauschalen sowie Verbrauchs- und Schweissmaterial werden nach effektivem Anfall verrechnet.
4.6
Für Notfalleinsätze mit Ausrückung innert 48 Stunden (Montag bis Freitag) wird zusätzlich eine Ausrückpauschale von CHF 210 verrechnet.
4.7
Pro Einsatz wird auf Objekten derselben Untergruppe folgender Mengenrabatt gewährt: 3–4 Objekte 3.2 %, 5–9 Objekte 5.13 %, ab 10 Objekten 7.23 %.
7 Mitwirkungspflichten des Kunden
7.1
Der Kunde gewährleistet den Zugang zum Einsatzort (Gelände, Zufahrten, allfällige Zutrittsberechtigungen) und sorgt für sichere Arbeitsbedingungen vor Ort.
7.2
Die Objekte sind so bereitzustellen, dass sie gefahrlos geprüft werden können; soweit für die Prüfung erforderlich, sind sie entladen bzw. geleert bereitzustellen.
7.3
Der Kunde bezeichnet eine Ansprechperson, die während des Einsatzes vor Ort oder telefonisch erreichbar ist und Entscheidungen im Rahmen des Auftrags treffen kann.
7.4
Der Kunde stellt korrekte und vollständige Angaben zu den Objekten bereit (insbesondere Anzahl, Typ und Standort). Mehraufwand infolge verletzter Mitwirkungspflichten wird nach Aufwand gemäss Ziffer 4.3 verrechnet.
10 Gewährleistung und Haftung
10.1
Eschtec erbringt die Leistungen sorgfältig und fachgerecht. Mängel der Leistung sind unverzüglich, spätestens innert 10 Tagen nach Zustellung des Prüfnachweises, schriftlich oder elektronisch zu rügen. Bei berechtigten Mängelrügen hat Eschtec zunächst das Recht zur Nachbesserung.
10.2
Die Haftung von Eschtec ist — soweit gesetzlich zulässig — auf Schäden beschränkt, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.
10.3
Soweit gesetzlich zulässig, ist jede Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen, insbesondere für Betriebsausfall, Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn sowie Ansprüche Dritter.
10.4
Stellt Eschtec sicherheitsrelevante Mängel fest, weist Eschtec den Kunden darauf hin. Diese Hinweispflicht gilt als erfüllt, wenn der Mangel im Prüfrapport dokumentiert und der Rapport dem Kunden elektronisch zugestellt wird. Der Entscheid über den Weiterbetrieb des Objekts und die Behebung der Mängel liegt in der Verantwortung des Kunden.
10.5
Vorbehalten bleibt die zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere für Personenschäden und nach dem Produktehaftpflichtgesetz.
11 Prüf-Abo
11.1
Das Prüf-Abo umfasst pro Objekt und Vertragsperiode zwei Kontrollen gemäss Serviceliste. Umfang, Laufzeit und Preise ergeben sich aus der Abo-Vereinbarung und der jeweils gültigen Preisliste.
11.2
Reparaturen, Ersatzteile, Anfahrten, Material und weitere Zusatzleistungen sind im Prüf-Abo nicht enthalten und werden gemäss Ziffer 4 verrechnet.
11.3
Das Prüf-Abo verlängert sich nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit automatisch um jeweils die gleiche Dauer, sofern es nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen auf das Ende der laufenden Vertragsperiode schriftlich oder elektronisch gekündigt wird.
11.4
Preisanpassungen für die folgende Vertragsperiode werden dem Kunden vor der Verlängerung angekündigt. Der Kunde kann in diesem Fall auf das Ende der laufenden Vertragsperiode kündigen.